Honorar
- Eine zweistündige Erstberatung zu den Chancen und Risiken Ihres Rechtsproblems biete ich
Privatpersonen zum Gesamtpreis von 300,00€ an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
- In außergerichtlichen Angelegenheiten ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie mich einfach an.
- Für die anwaltliche Tätigkeit kann in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 225,00€ zzgl. MwSt.
je voller Stunde oder das RVG zugrunde gelegt.
- In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen
Möglichkeiten getroffen werden.
- Rechtsgutachten zu Streitfragen werden zu Festpreisen auf der Basis einer Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert dem
Rechtsanwalts-vergütungsgesetz erstellt.