Honorar

 

 

  • Eine zweistündige Erstberatung zu den Chancen und Risiken Ihres Rechtsproblems biete ich Privatpersonen zum Gesamtpreis von 300,00€ an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.

 

  • In außergerichtlichen Angelegenheiten ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie mich einfach an.

 

  • Für die anwaltliche Tätigkeit kann in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 225,00€ zzgl. MwSt. je voller Stunde oder das RVG zugrunde gelegt.


  • In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

  • Rechtsgutachten zu Streitfragen werden zu Festpreisen auf der Basis  einer Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert dem  Rechtsanwalts-vergütungsgesetz erstellt.