Arbeitnehmer / Betriebsrente / Pension
1. Insolvenzsicherung von Minderheitsgesellschaftern
In einer Familiengesellschaft arbeiten zahlreiche Mitglieder als Geschäftsführer, Prokuristen und als Nachfolger der Gründergeneration. Alle im Betrieb tätigen Gesellschafter erhalten Pensionszusagen trotz unterschiedlicher Funktionen. Nach dem Verkauf der Gesellschaftsanteile an den Branchenführer geht die Gesellschaft in die Insolvenz. Der PSV verweigert die Fortzahlung der Alters- und der Witwenrenten.
Die Betriebsrentner baten die Kanzlei ihre Ansprüche gegenüber dem PSV durchzusetzen.
2. Arbeitgeberwechsel mit Übertragung von Wertguthaben
Ein leitender Mitarbeiter einer Privatbank ist nach 15 - jähriger Betriebszugehörigkeit zur Konkurrenz gewechselt. Er hatte mit seinem alten Arbeitgeber vereinbart, dass er auf Teile der Bonifikation verzichtet und die Privatbank ihm stattdessen eine Pensionszusage erteilt. Jetzt möchte er diese Anwartschaften auf seinen neuen Arbeitgeber übertragen.
Er bat die Kanzlei mit der Privatbank zu verhandeln damit diese die Anwartschaften freigibt und der Mitarbeiter das gleiche Modell mit seinem neuen Arbeitgeber vereinbaren kann.
3. Arbeitgeberwechsel im internationalen Konzern
Ein leitender Mitarbeiter hat von der deutschen Tochter eines internationalen Konzerns eine Versorgungszusage auf eine Betriebsrente erhalten. Dabei soll die deutsche gesetzliche Rente angerechnet werden. Die deutsche Niederlassung wird geschlossen. Der Mitarbeiter willig ein, in die niederländische Firma zu wechseln. Man sicher ihn zu, eine wertgleiche Zusage für die Zukunft zu erhalten, aber nichts passiert.
Er bat die Kanzlei eine neue, wertgleiche Zusage zu gestalten und mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, damit die erworbenen Anwartschaften in der neuen Betriebsrente berücksichtigt werden. Die Zusage soll so geformt werden, das sie mit den IFRS Bilanzregeln im Konzern bewertet werden kann.
Kanzlei für betriebliche Altersversorgung
