Rechtsanwalt Dr. Horst Metz

Wenn die Betriebsrente bzw. die betriebliche Alterversorgung zum    Problem wird...

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter mittelständischer Unternehmen bundesweit vor Ort. Die handels- und steuerrechtlichen Themen beziehen sich zumeist auf die Begrenzung der Pensionsrückstellung aus unterschiedlichen Anlässen, z.B. zur Vorbereitung der Liquidation einer GmbH muss die Pensionsverpflichtung aus der Bilanz beseitigt werden.

Wir vertreten Angestellte sowie ehemalige Geschäftsführer bzw. Leitende gegen den ehemaligen Arbeitgeber vor den Arbeits- bzw. Landgerichten. Häufig werden Betriebsrenten falsch berechnet oder nicht an den Verbraucherindex angepasst, obwohl das Betriebsrenten-Gesetz dazu verpflichtet. In Anbetracht der unklaren Rechtslage wird häufig - fehlerhaft - zugunsten des Unternehmens entschieden. Die arbeitsrechtlichen Themen beziehen sich auf die Betriebsrente, die Pensionszusage, das Ruhegehalt, die Versorgungszusage, den Pensionsvertrag, den Anspruch gegen eine Pensionskasse, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds.

 

Unsere Sachkompetenz wurde bestätigt.

  

Der BGH hat 

  • die Voraussetzung für die Einstandspflicht des PSVaG für Minderheitsgesellschafter neu definiert und somit mehr Rechtssicherheit geschaffen (BGH v.01.10.2019 - II ZR 387/17; OLG Köln vom 24.10.2017 – 14 U 12/ b16.

Der BFH hat

  • unsere Rechtsansicht bestätigt, dass ein Finanzamt das vertragliche Pensionierungsalter nicht berichtigen darf. (BFH v. 11.09.2013 - AZT I R 72/12). Das BMF schloss sich unserer Rechtsansich an (BMF-Schreiben vom 09.12.2016).

 

Unsere Sachkompetenz haben wir im Praxishandbuch Arbeitsrecht für Anwälte: Betriebliche Versorgung und Betriebliche Vorsorge, mit Stand 2024 niedergelegt.    

Die Schwerpunkte von Dr. Metz in den Jahren 2024/25 waren die Erledigung von Gutachten als Sachverständiger in den Regionen NRW und Bayern zu folgenden Themen: 

  • Auslagerung der Pensionsverpflichtungen in eine Rentner-GmbH z.B. wegen Verkauf der Gesellschaftsanteile oder der Liqudation der GmbH
  • Verzicht auf die Witwenrente des ehemaligen Inhabers einer GmbH zur Begrenzung der Pensionsrückstellung
  • Austausch der versorgungsberechtigten Witwe wegen Wiederverheiratung
  • Anpassung von hohen Ruhegehältern an ehemalige Geschäftsführer
  • Verfahren zur Umsetzung des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes in mittelständischen Unternehmen mit 30 – 100 Mitarbeitern
  • Restrukturierungen von älteren Versorgungswerken wegen zu geringem Deckungskapital nach einem Gesellschafter-Wechsel 
  • Abfindung der GGF-Versorgung einer GmbH wegen fehlendem Nachfolger
  • Abfindung von Kleinstrenten zur Liquidation einer GmbH als Ex-Arbeitgeber
  • Einseitige Abänderung von Unterstützungskassen-Zusagen durch den Inhaber
  • Vorbereitung von Sammelklagen gegen internationale Konzerne wegen eigenmächtiger Verschlechterung von Anwartschaften und Altersrenten in deutschen Betriebstätten