Honorar für die anwaltliche Tätigkeit

 

 

 

  • Für die mündliche oder schriftliche Beratung zu den Chancen und Risiken einer Klage bzw. Ihrer Rechtsfrage können wir Ihnen - nach Sichtung der Unterlagen - einen Festpreis anbieten. Die Kostenübernahme sollten Sie im Vorfeld selbst klären oder von uns gegen eine zusätzliche Gebühr klären lassen. Schicken Sie uns die Unterlagen per pdf oder per Post einfach zu. Das Mindesthonorar beträgt 390,00€ brutto.   

 

  • Bei Klagen ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Sprechen Sie mich an.

 

  • Für die anwaltliche Tätigkeit kann in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz vereinbart werden. Dieser beträgt zwischen 300,00€ bis 380,00€ zzgl. MwSt. je volle Stunde, die viertelstündlich abgerechnet wird - als Alternative zu den Gebühren des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG). Diese bemisst sich nach dem Gegenstandswert des RVG.  

 

  • Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Allianz, der WGV, der HUK Coburg, der Roland, der Zürich, der LVM, der ÖRAG ist herzlich willkommen. Diese zahlt die im Versicherungsvertrag vereinbarten Gebühren für meine Tätigkeit. Im Einzelfall ist ein Zuschuss erforderlich.     

 

  • Rechtsgutachten zu Streitfragen werden zu Festpreisen auf der Basis des Gegenstandswertes des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erstellt.

 

  • Machbarkeitsstudien zur Einführung oder zur Neuordnung von Pensionszusagen oder Versorgungsordnungen werden nach einem festen Budget auf der Basis der erforderlichen Stunden mit einem festen Stundensatz erstellt.

 

  • Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ERGO Versicherung AG

         Nr. 7334.8973.1 -00777-5773  Versicherungssumme 1.000.000€ -

         Jahreshöchstleistung 2.000.000€.