Honorar für die anwaltliche Tätigkeit
- Für die mündliche oder schriftliche Beratung zu den Chancen und Risiken einer Klage bzw. Ihrer Rechtsfrage können wir Ihnen - nach Sichtung der Unterlagen - einen Festpreis anbieten. Die Kostenübernahme sollten Sie im Vorfeld selbst klären oder von uns gegen eine zusätzliche Gebühr klären lassen. Schicken Sie uns die Unterlagen per pdf oder per Post einfach zu. Das Mindesthonorar beträgt 390,00€ brutto.
- Bei Klagen ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Sprechen Sie mich an.
- Für die anwaltliche Tätigkeit kann in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz vereinbart werden. Dieser beträgt zwischen 300,00€ bis 380,00€ zzgl. MwSt. je volle Stunde, die viertelstündlich abgerechnet wird - als Alternative zu den Gebühren des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG). Diese bemisst sich nach dem Gegenstandswert des RVG.
- Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Allianz, der D.A.S., der HUK Coburg, der ARAG, der Deurag, der LVM, der advocard, der ÖRAG, der Bad. Versicherung, der Alte Leipziger/ Itzehoer ist, herzlich willkommen. Diese zahlt die im Versicherungsvertrag vereinbarten Gebühren für meine Tätigkeit - im Einzelfall ist deshalb ein Zuschuss des Mandanten erforderlich.
- In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.
- Rechtsgutachten zu Streitfragen werden zu Festpreisen auf der Basis des Gegenstandswertes des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erstellt.
- Machbarkeitsstudien zur Einführung oder zur Neuordnung von Pensionszusagen oder Versorgungsordnungen werden zu Festpreisen auf der Basis der erforderlichen Stundenzahl mit dem Stundensatz erstellt.
- Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ERGO Versicherung AG
Nr. 7334.8973.1 -00777-5773 Versicherungssumme 1.000.000€ -
Jahreshöchstleistung 2.000.000€.