Willkommen in der Kanzlei für betriebliche Altersversorgung  (bAV) Dr. Horst Metz

 

 

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter mittelständischer Unternehmen bundesweit vor Ort kompetent zu allen arbeits- und steuerrechtlichen Fragen der verschiedenen Themen der bAV 2023, wie Betriebsrente, Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsvertrag, Ruhegehalt, Versorgungszusage, Pensionsanspruch, Pensionskasse und Begrenzung der Pensionsrückstellung.

 

Wir vertreten Angestellte sowie ehemalige Geschäftsführer bzw. Leitende von Köln bis Berlin und von Hamburg bis München gegen den ehemaligen Arbeitgeber bzw. nach dessen Insolvenz den PSVaG. Häufig werden Betriebsrenten falsch berechnet oder nicht anpasst. Nach der Insolvenz fordern wir den Pensions-Sicherungs-Verein a.G., Köln auf, die fälligen Altersrenten zu zahlen. In Anbetracht der unklaren Rechtslage wird dieses leider häufig verweigert.

 

Dabei beteiligen wir uns für Sie an der Fortbildung des Betriebsrentenrechtes im BetrAVG, EStG, SGB V. Dieses ist z.Zt. leider lückenhaft mit der Folge, dass neben dem Gesetzesrecht ca.500 Entscheidungen verschiedener Gerichte vorliegen.

So hat der BGH unsere Rechtsansicht bestätigt, dass der PSVaG im Rahmen seiner Einstandspflicht die in der Pensionszusage genannte Altersgrenze von 65 Jahren zu berücksichtigen. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des PSV gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen (BGH v.25.06. 2019 Az. II ZR 404/17). Zudem hatte der BGH - auf unsere Initiative hin - die Voraussetzung für die Einstandspflicht des PSVaG für Minderheitsgesellschafter neu definiert und somit mehr Rechtssicherheit geschaffen (BGH v.01.10.2019 - II ZR 387/17; OLG Köln vom 24.10.2017 – 14 U 12/16).

Der Bundesfinanzhof hat unsere Rechtsansicht bestätigt, dass das Pensionierungsalter vom Finanzamt zu berücksichtigen ist, das in der Pensionszusage genannt ist. Es darf  nicht vom FA ersetzt werden (BFH v. 11.09.2013 - Az I R 72/12). Das BMF schloss sich unserer Rechtsansicht im BMF-Schreiben vom 09.12.2016 an.

 

Zudem unterstützen wir die Fortbildung unserer Kollegen durch Publikationen, so im Praxishandbuch für Rechtsanwälte zum Arbeitsrecht aus dem Deubner Verlag, Köln.  

 

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Jahr 2022