Rechtsanwalt Dr. Horst Metz

Wenn die Betriebsrente bzw. die betriebliche Alterversorgung zum    Problem wird...

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter mittelständischer Unternehmen bundesweit vor Ort kompetent zu allen arbeits- und steuerrechtlichen Fragen der verschiedenen Themen der bAV 2023, wie Betriebsrente, Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsvertrag, Ruhegehalt, Versorgungszusage, Pensionsanspruch, Pensionskasse und Begrenzung der Pensionsrückstellung.

 

Wir vertreten Angestellte sowie ehemalige Geschäftsführer bzw. Leitende von Köln bis Berlin und von Hamburg bis München gegen den ehemaligen Arbeitgeber bzw. nach dessen Insolvenz den PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein a.G., Köln). Häufig werden Betriebsrenten falsch berechnet oder nicht anpasst. Nach der Insolvenz fordern wir den PSVaG auf, die fälligen Altersrenten zu zahlen.


 

 Schwerpunkte unserer Anwaltstätigkeit im Jahr 2022/23

 

      Klagen gegen den früheren Arbeitgeber wegen

 

  • nicht angepasster oder falsch berechneter Betriebsrenten
  • fehlerhafter Änderung der Bemessungsgrundlage von Gesamtzusagen durch Haustarifverträge
  • nicht nachvollziehbarer Auskünfte über entstandene Anwartschaften
  • Ungleichbehandlung nach einem Betriebsübergang
  • Kürzung der Rentenanwartschaften nach Wechsel von einer betrieblichen Pensionskasse zu einer überbetrieblichen Gruppen-Unterstützungskasse
  • Verschlechterung der Anwartschaft beim Wechsel innerhalb eines Unternehmens

 

       Klagen gegen den PSVaG wegen

 

  • Ungleichbehandlung von Betriebsrentnern nach einem Betriebsübergang
  • Einstandspflicht für Arbeitnehmer sowie Geschäftsführer als Minderheits-gesellschafter insbesondere von Familienmitgliedern
  • rechtswidriger Berechnung von Anwartschaften durch die Verschiebung der Fälligkeit der Altersrente vom 65. auf das 67. Lebensjahr
  • Freigabe von Ansprüchen gegenüber rückgedeckten Unterstützungskassen
  • fehlerhafter Berechnung von Abfindungen und Kapitalzusagen