Tätigkeiten zur Verbesserung des BetrAVG
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (kurz: BetrAVG) ist seit 50 Jahren die Rechtsgrundlage aller Versorgungsversprechen. "Leider schreibt das Leben mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann", wie bereits der Arbeitsminister Blüm feststellte. Die Folge ist, dass das Gesetz sehr lückenhaft ist. Zu den wenigen Rechtsnormen liegen ca. 500 Entscheidungen verschiedener Gerichte vor. Da deren Sachverhalte nicht immer auf neue Fälle passen, sind die Arbeitsgerichte häufig überfordert.
Deshalb beteilige ich mich an der Rechtsfortbildung.
Im Auftrage des BUNDESVERBAND DER BETRIEBSRENTNER habe ich bereits im Jahr 2020 eine Kritik aus gesetzgebungstechnischer und verfassungsrechtlicher Sicht am 1. Betriebsrenten-Stärkungsgesetz erstellt. Kritisiert wurde die unverständliche neue Escape Klausel in § 16 Abs.3 Satz 2 iVm dem neuen § 30 c Abs. 1a BetrAVG. Die Stellungnahme liegt dem Bundesminister für Arbeit und Soziales vor. Jedoch war der Fachverband im Gesetzgebungsverfahren nicht zur Anhörung der Sachverständigen eingeladen worden. Infolgedessen hat sich nichts geändert.
Zudem unterstütze ich die Fortbildung unserer Kollegen durch Publikationen, so im Praxishandbuch für Rechtsanwälte zum Arbeitsrecht im Deubner Verlag, Köln.
Schließlich arbeite ich im Vorstand des BUNDESVERBAND DER BETRIEBSRENTNER mit, um dessen Mitglieder beim Übergang in den Ruhestand zu begleiten und die Arbeitehmer(35+) über die neuen Möglichkeiten aufzuklären, die das 1.Betriebsrenten-Stärkungs-Gesetz bietet.