Geschäftsführer und Vorstände

1. Finanzierung von Teilhaberschaften

Ein Familienunternehmer findet keinen Nachfolger in der Familie und sucht stattdessen einen Manager in der Industrie. Er möchte ihn langfristig mit einer attraktiven Beteiligung und einer Pensionszusage binden.

Der Inhaber bat die Kanzlei ein Modell zu entwickeln, damit der Manager seine hohe Tantieme als Barkapital und als Versorgungskapital erhalten kann.

Wir empfahlen eine beitragsorientierte Leistungszusage für eine Altersrente zu schaffen und ein Zeitwertkonto  zur steuerfreien Abgeltung von Überstunden, Urlaubstage und Tantiemen einzurichten.

 

2. Entgeltumwandlung zum Abbau von Überversorgung  

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält von seinem Steuerberater den Hinweis, dass seine Gesamtvergütung aus Cash und Betriebsrente nicht mehr finanzierbar ist. Diese Tatsache gefährdet die steuerliche Anerkennung des Modells und bringt die Gefahr der Nachversteuerung.

Unsere Kanzlei empfahl in einem Gutachten,  einen Teil des Barlohns in Betriebsrente umzuwandeln und diese zu dynamisieren.

 

3. Betriebsrente zum 60.bzw. 63.ten nach dem BetrAVG   

Ein angestellter Geschäftsführer hat eine hohe Pensionszusage von seinem Familienunternehmer erhalten. Bereits nach sieben Jahren scheidet er aus der Firma im besten Einvernehmen wieder aus. In dem Vertrag ist nicht geregelt worden, ob und in welcher Höhe die Firma die Pension auch schon mit 60.sten bzw. dem 63.sten Lebensjahr des Pensionärs zahlen muss.   

Fünfzehn Jahre später - als er mit 63.sten Lebensjahren seine gesetzliche Rente erhält, beansprucht er seine Betriebsrente und verlangt rückwirkend die Nachzahlung zum 60.sten. Zwischenzeitlich wurde die Firma verkauft. Die neuen Eigentümer verweigern die Zahlung der Betriebsrente.    

Unsere Kanzlei wurde beauftragt, die Ansprüche gegenüber dem alten Arbeitgeber durchzusetzen und in einer gutachterliche Stellungnahme die Rechtslage nachvollziehbar darzustellen, um eine rasche Lösung zu bewirken.